In den nächsten Tagen wird die Zeitung in den bäuerlichen Mitgliedsbetrieben ins Haus flattern.
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Zum Lenken landwirtschaftlicher Fahrzeuge – ausgenommen selbstfahrende einachsige Arbeitsmaschinen – benötigt man den Führerschein.
Folgende zwei Kategorien sind zu unterscheiden:
Kat. A1: (Alter 16 Jahre) für landwirtschaftliche Maschinen und deren Komplexe, welche die Gewichts- und Umfangbeschränkungen für die Motorräder nicht überschreiten (Breite = 1,60 m; Länge = 4,00 m; Höhe = 2,50 m; Gesamtgewicht = 2,5 t), eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen und außer dem Lenker keine weitere Person transportieren.
Kat. B: (Alter: 18 Jahre) für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
Zusätzlich sind die Bestimmungen zu den Aus- und Weiterbildungen im Bereich Arbeitssicherheit zu beachten, Infos finden Sie im nächsten Artikel "Aus- Weiterbildungen für bestimmte Arbeitsmittel"für bestimmte Arbeitsmittel.
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Sie sehen für die Anwender bestimmter Arbeitsmittel eine spezifische Befähigung vor. Als Anwender gelten Selbständige und ihre mitarbeitenden Familienmitglieder, Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für folgende Arbeitsmittel ist eine spezifische Befähigung notwendig:
• Land- und forstwirtschaftliche Traktoren (trattori agricoli e forestali)
• Fahrbare Hebebühnen (piattaforme di lavoro elevabili)
• Selbstfahrende Stapler mit Fahrer (carrelli semoventi con conducente a bordo)
• Bagger, Frontlader, Baggerlader und Raupenkipplader (escavatori, pale caricatrici frontali, terne autoribaltabili a cingoli)
• Kräne für Lastwagen (gru per autocarro)
• Turmkräne (gru a torre)
• Mobile Kräne (gru mobili)
• Betonpumpen (pompa per calcestruzzo)
Das Abkommen sieht für jedes Arbeitsmittel eine Erstausbildung sowie alle fünf Jahre einen Auffrischungskurs vor. Jene, welche am 12.03.2013 bereits Anwender dieser Arbeitsmittel sind, haben die Ausbildung innerhalb 24 Monaten zu absolvieren.
Sonderregelung für die Landwirtschaft
Trotz der neuen Bestimmungen, welche für alle Sektoren gelten, ist es dem Südtiroler Bauernbund gelungen, einige Erleichterungen für die Landwirtschaft zu erreichen. Für die Anwender im landwirtschaftlichen Sektor, welche bei in Kraft treten des Abkommens (12.03.2013) nachweislich eine mindestens zweijährige Erfahrung haben, sind von der Erstausbildung ausgenommen. Sie müssen innerhalb 12.03.2017 den ersten Auffrischungskurs zu 4 Stunden besuchen.
Dieser Nachweis der 2-jährigen Erfahrung kann bei Bedarf mittels einer Ersatzerklärung erbracht werden. Die Vorlagen der Ersatzerklärungen finden Sie auf der SBB Internetseite hier unten, auf www.sbb.it – Online-Dienste und in den Bezirksbüros der Abt. Arbeitsberatung/Löhne des SBB.
Erleichterung bei der Traktorenausbildung
Die Traktorenausbildung gilt auch für alle vom Traktor getragenen und gezogenen Geräte. Daher brauchen die Anwender von Traktoren keine zusätzliche Ausbildung absolvieren. Diese Befreiung gilt für alle land- und forstwirtschaftlichen Arbeiten sowie für jene Tätigkeiten, welche laut Art. 2135 ZGB als mit der Landwirtschaft verbundene Tätigkeiten gelten.
Folgende Arbeitsmittel sind von der Aus- und Weiterbildung ausgenommen:
• Hebebühnen/Obsterntemaschinen bei denen die maximale verstellbare Höhe von 2 Meter vom Boden bis zur Arbeitsplattform (Trittfläche) nicht überschritten wird;
• Erdbewegungsmaschinen wie Kleinbagger (Hydraulikbagger mit weniger als 6.000 kg) und Frontlader mit weniger als 4.500 kg.
Weiterbildung
Das Abkommen sieht auch Weiterbildungen vor. Die Anwender müssen für jedes benutzte Arbeitsmittel (jeweilige Kategorie des Arbeitsmittels) innerhalb von 5 Jahreszeiträumen 4 Weiterbildungsstunden nachweisen.
Übergangsbestimmung für Anwender ohne 2-jährige Erfahrung
Für Anwender dieser Arbeitsmittel, welche nicht eine 2-jährige Erfahrung im landwirtschaftlichen Sektor nachweisen können, gilt folgendes:
• Anwender welche vor in Kraft treten dieser Bestimmung, Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regionen Konferenz benutzen, müssen innerhalb 24 Monate (12.03.2015) die Ausbildung für die jeweiligen benutzten Arbeitsmitteln absolviert haben.
• Anwender welche nach in Kraft treten dieser Bestimmung, Arbeitsmittel laut dem Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz benutzen, müssen vorher die Ausbildung für die jeweiligen benutzten Arbeitsmitteln absolviert haben.
Weitere Belastungen für Betriebe
Der Südtiroler Bauernbund ist mit dieser zusätzlichen Aus- und Weiterbildung nicht glücklich. Lange haben wir versucht, die Verabschiedung dieser Bestimmungen aufzuschieben und überzogene Regelungen einzugrenzen. Das ist teilweise auch gelungen, weil der zuständige Amtsdirektor Sieghart Flader vom Arbeitsinspektorat an Sitzungen der nationalen technischen Kommission teil nahm. Ihm ist auch die Übergangsbestimmung zu verdanken, dass Bauern von der Erstausbildung befreit sind und dass die Ausbildung für Traktoren auch für alle getragenen und gezogenen Geräte gültig ist.
Trotz allem nehmen die bürokratischen Belastungen für Betriebe kontinuierlich zu. Der SBB wird in dieser Anlaufphase versuchen, ausreichend Kurse zu organisieren, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Betroffen dürften in dieser ersten Phase nur jene sein, welche keine zweijährige Praxis vorweisen können. Gleichzeitig gilt der Einsatz des SBB weiterhin der Reduzierung und Vereinfachung bürokratischer Auflagen.
(Quelle: www.sbb.it)
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Interessante Konditionen für die verschiedenen Risiken bei Hagel, Untwetter, Frost, Ernteausfall für alle Obst u. Gemüsesorten wurden mit der Versicherung Insurance ausverhandelt.
Auch für die Getreideanbauer ist eine Hagel-, Starkregen- sowie Unwetterversicherung zu besonderen Konditionen erhältlich.
Je mehr Versicherungs-polizzen von Maschinenring Mitgliedern abgeschlossen werden, umso bessere Konditionen können wir langfristig für alle MR Mitglieder ausverhandeln und sichern.
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10 Jahre Erfolgsgeschichte Maschinenring Südtirol. Zu dem Anlass laden wir alle Nichtmitglieder ein, die Vorteile des Maschinenrings zu nutzen und Mitlgied zu werden. Jedes neue Mitglied erhält zur Jubiläumsaktion ein Präsent seiner Wahl als Geschenk.
Kommen Sie im Maschinenringbüro vorbei und nutzen das Angebot!
Auch Mitglieder erhalten ein Geschenk, wenn Sie ein Mitglied werben und mit diesem gemeinsam im MR Büro vorbei kommen.
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Der Maschinenring organisiert das Nachtragen der montierten Traktorreifen. Bedenken Sie: mit der Einführung der Revisionen werden unter anderem auch die Traktorreifen kontrolliert. Vergewissern Sie sich ob die eingetragenen Reifen am Traktor montiert sind. Ist dem nicht der Fall dann melden Sie sich beim Maschinenring;
Diese Unterlagen werden benötigt:
• Genehmigung „nulla osta“
• Fotokopie Zulassungsschein
• Fotokopie Ausweis / Führerschein
• Modell TT2120 mit Original Unterschrift
Aufstellung der anfallenden Spesen:
Motorisierungsspesen und Agenturkosten 90 Euro
+ Kosten für Nulla Osta je nach Hersteller
+ etwaige Reparaturkosten
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Die Genossenschaft ist eine Wettbewerbsfähige Wirtschaftsstruktur in der Wald und Holzwirtschaft. Wir wollen ein strakes, selbstständiges Unternehmen, tätig in der Vermarktung von Qualitativ hochwertigen Hölzern aus Südtirol, sowie diverse Dienstleistungen werden. Nachhaltigkeit, Wertschätzung, Wertschöpfung und Umweltschonende Arbeitsweisen sind eine ständige Herausforderung für uns.
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Für die Traktor-Führer beträgt die Grundausbildung 8 Stunden. Die Auffrischung mit einer Mindestdauer von 4 Stunden muss alle 5 Jahre erfolgen. Die neue Regelung ist im Abkommen zwischen Staat und Regionen vom Februar 2012 verankert und seit 12. März 2013 in Kraft. Sie gilt für alle Lenker von Traktoren Hubarbeitsbühnen, Gabelstaplern, Turmdrehkränen (Baukränen) und Auto- bzw. Mobilkränen, Autobetonpumpen, Ladearmen auf Lkw, Baggern und ähnlichen Fahrzeugen bzw. Maschinen.
Die neue Regelung betrifft vorerst nur jene Personen, die noch nie mit solchen Geräten und Arbeitsmitteln umgegangen sind. Personen, die zum Inkrafttreten der neuen Regelung die
genannten Arbeitsgeräte bereits geführt haben, müssen den sicherheitstechnischen Kurserst innerhalb von 2 Jahren, d.h. innerhalb 12.03.2015 besuchen. Für Bauern und
landwirtschaftliche Arbeiter hingegen gilt: Sofern diese bereits seit mindestens zwei Jahren mit einem Traktor fahren, sind sie vom Grundkurs befreit. Sie müssen nur innerhalb von fünf Jahren den vierstündigen Auffrischungskurs besuchen.
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Die Baureihe 900 umfasst mit der RB 960 und der RB 990 zwei Maschinen, die Ballendurchmesser von bis zu 1,60 m bzw. 1,85 m pressen können.
Die Presse hat einen durchgehenden robusten Rahmen, wodurch die Ballenkammer von den anderen Bauteilen abgetrennt ist. Die Kammer hat ein Schnellauswurfsystem. Sobald der Ballen fertig gepresst ist, schieben sich die Außenwände nach außen und lassen ihn in ca. 5 Sekunden frei. Das System soll laut Technikmagazin Profi, das die Presse eine Saison testete, eine Leistung von 82 Ballen pro Stunde (ohne Wendezeiten) erbringen.
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Für Ihren Betrieb die richtige Maissorte:
Die Sortenwahl gehört beim Mais zu den wichtigsten ertragsbeeinflussenden Faktoren. In der Genetik der Sorte ist sowohl das Ertragspotenzial als auch die Widerstandskraft gegen widrige Standortanforderungen - sei es Kälte, Trockenheit, Stürm etc. - verankert. Der Wahl des Saatgutes und der Kaufentscheidung sollte deshalb genügend Zeit eingeräumt werden.
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Nach-Kollaudierung von gebrauchten landwirtschaftlichen Anhängern z.B. Ladewagen, Miststreuer, Dreiseitenkipper, Viehanhänger usw.
Rundballenpressen, Güllefässer, Hydraulikgreifer auf Anfrage!
Preis ab 1.500 € je nach bürokratischen Aufwand (Dokumentation ecc.)
Infos u. Anmeldungen in Ihrem Maschinenring Büro laufend möglich!
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Die neuen Richtpreise werden mit der nächsten Maschinenring Zeitung zugeschickt. Vorab sind diese unter downloads abrufbar.
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Für den Ankauf von Pflanzenschutzmitteln, die als „sehr giftig“ (T+), „giftig“ (T) oder „gesundheitsschädlich“ (Xn) eingestuft sind, ist ein gültiger Befähigungsausweis erforderlich. Dieser wird von der Abteilung Landwirtschaft ausgestellt bzw. verlängert und ist 5 Jahre gültig.
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